Zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG), der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung sowie dem Gesetz zur Umsetzung des KInvFG in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) haben die Landesregierung viele Fragen erreicht. Da diese Fragen und ihre Antworten in der Regel von allgemeinem Interesse sind, werden sie in einer „FAQ-Liste“ (Liste der häufig gestellten Fragen) veröffentlicht. Stand 1.12.2015.
Weiterführende Informationen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in NRW findet Ihr hier:
Ministerium für Inneres und Kommunales - KInvFG
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