Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt.
Demgegenüber stehe die Sperrklausel im Einklang mit der Landesverfassung, soweit die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr betroffen sind.
Der VGH hat zu dem Urteil noch eine "FAQ-Liste" herausgegeben: www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php
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