Das Bundessozialgericht hat entschieden: Der Bund muss aus dem Bildungs-und Teilhabepaket insgesamt 284 Millionen Euro an die Länder und Kommunen zurückzahlen. Davon erhalten alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen rund 70 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen hatte im August des vergangenen Jahres Klage gegen den Bund erhoben, weil Berlin im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht verausgabte Gelder aus dem Jahr 2012 rückwirkend im Jahre 2014 von den NRW-Kommunen einbehalten hatte.
Weitere Informationen in der Anlage
© 2021 SGK NRW – Die Kommunalen in NRW