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Koalitionsvertrag: Neue Chancen für Kommunen
Frank Baranowski zum Entwurf des Koalitionsvertrages in NRW: „Wir werden eine bessere finanzielle Ausstattung erhalten, das Kommunalverfassungsrecht wird novelliert und mit einem neuen kommunalen Wirtschaftsrecht findet ‚Privat vor Staat‘ sein Ende.“
Sichtlich zufrieden äußert sich der Landesvorsitzende der SPD-Kommunalpolitiker (SGK), Frank Baranowski zum Koalitionsvertrag. Der SGK-Vorsitzende und Gelsenkirchener Oberbürgermeister lobt überdies das konstruktive Klima der Gespräche, wie er es selbst als Mitglied der Verhandlungskommission erlebt habe.
Er verweist auf weitere Ergebnisse, die den Kommunen neue Handlungsfreiheit geben. Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ sei ein wichtiges Signal, um den hochverschuldeten Städten wieder mehr Handlungsspielraum zu geben. Alle Gemeinden werden wieder an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Baranowski erinnert daran, dass unter Schwarz-Gelb NRW zum bundesweit einzigen Flächenland wurde, das die Kommunen nicht mehr an den Landsteuern beteiligt hat. Die Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes zugunsten des Landeshaushaltes soll aufhören. Damit würden die Kommunen um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet.
Das Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt“) soll verfassungsfest entwickelt und die Gemeindefinanzierung insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Baranowski begrüßt auch die Ankündigung, den Kommunen ein Mitspracherecht durch einen „Kommunalrat“ einzuräumen.
Darüber hinaus freut er sich darüber, dass Rot-Grün in einer Reihe von kommunalverfassungsrechtlichen Fragen Einvernehmen erzielt haben. Die Angleichung von Rats- und Bürgermeisterwahlen, die Wiedereinführung der Stichwahl, aber auch bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit der Räte zählt er dazu. Leichtere Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide seien für ihn Ausdruck von mehr Demokratie vor Ort. „Der konkreten Umsetzung sehe ich gespannt entgegen“, so der Gelsenkirchener Oberbürgermeister.
Der SGK Landesvorsitzende warnt allerdings auch vor zu hohen Erwartungen: „Angesichts der erheblichen Haushaltsrisiken und fehlenden Veranschlagungen, die die scheidende Landesregierung hinterlassen hat, übernimmt Hannelore Kraft ein schweres Erbe.“
Um den Politikwechsel konkret werden zu lassen, seien zusätzliche Schulden für einen begrenzten Zeitraum unvermeidlich: „Wenn dieses Geld konkret für Kinder, mehr Bildung und unsere Kommunen eingesetzt wird, findet dies meine Unterstützung“, so Frank Baranowski.
„Die neue Handlungsfreiheit der Kommunen darf und wird sich allerdings nicht nur in finanz- und verfassungsrechtlichen Fragen manifestieren“ so der SGK-Vorsitzende Baranowski. Es sei die Absicht der neuen Landesregierung, den Kommunen beim Städte- und Wohnungsbau, öffentlichen Personennahverkehr, Kultur und Sport, Schule und Jugend sowie in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mehr Entfaltungsmöglichkeiten geben.
- Dateien:
Koalitionsvertrag Rot-Gruen NRW 2010-2015 01 (1.4 MB)


